Lenz schawenzelt durch den Siedlungsraum und entdeckt an einer Tür eine folgenschwere Botschaft (Kursives ist mit kleinen Piktogrammen verdeutlicht):
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WARNUNG! WARNING!
Bei weiteren Verstößen gegen das „KEINE WERBUNG“-Schild behalten wir uns nach DSGVO Art.7 Abs.1* folgende Maßnahme vor:
Eine hochnotpeinliche inquisitorische Befragung des Wiederholungstäters nach Art.15 DSGVO**.
Hernach Verwandlung des Delinquenten in eine hässliche Kröte:
Reklame = Kröte = Topf über Lagerfeuer
die wir kochen & verspeisen werden.
Passen Sie auf sich auf.
Wir haben immer Hunger.
Vampirgesicht, Vampirgesicht, Vampirgesicht
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Anmerkung des Schawenzelnden:
*Art. 7 Bedingungen für die Einwilligung
Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
** Art.15 Auskunftsrecht der betreffenden Person
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten.